Pflicht: Alte Heizanlagen austauschen

20130813_195608In Deuschland gibt es für alles Vorschriften … Manchmal ist das gut – in diesem Fall besonders gut für die Menschen und ihre Umwelt.

Es gibt eine Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizanlagen. Betroffen sind Anlagen, die mindestens 30 Jahre alt sind, die Konstanttemperaturkessel sind und eine Nennleistung von
4 – 400 kW haben. Lesen Sie daürber mehr bei DEPV.

Ein guter Tausch wäre eine Holzpelletheizanlage!