Alles Asche …

Bei der Feuerung mit Holzpellets entsteht hauptsächlich Rostasche, der in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) die Abfallschlüsselnummer 10 01 01 zugeordnet ist. Es bestehen im Regelfall keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung und Deponierung.
 
Empfehlungen für Pelletfeuerungen bis 100 kW Leistung (Ein- und Mehrfamilienhäuser): Die Aschelade sollte durch den Heizungsbetreiber regelmäßig entleert werden. Die vollständig erkaltete Rostasche kann dem Hausmüll hinzugefügt werden. Die unbehandelte Asche sollte nicht als Düngemittel auf eigenen Grundstücken genutzt werden, da es zu Überdüngung und zu Problemen durch den stark basischen Charakter der Aschen und die Anreicherung von Schwermetallen kommen kann.

 
Generell sollte beim Umgang mit Holzasche die Bildung von Staubwolken vermieden werden. Aschestaub kann die Haut reizen und die Atemwege schädigen. Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt sich das Tragen von Mundschutz, Handschuhen und Schutzbrille, um die Aufnahme von staubender Asche über die Atemwege oder
die Schleimhäute zu vermeiden. siehe auch DEPI