Härtefallregelung für Haushalte, die mit Holzpellet heizen

Im Dezember 2022 hat der Bund angekündigt, dass private Haushalte einen Entlastung erhalten, sofern Sie im Jahr 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 (Referenzwert für Holzpellets 240 € /t inkl. MWSt.) zu tragen hatten.

Von der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt einen Rechner zur Ermittlung der Erstattung.

Anträge können seit 08.05.2023 hier gestellt werden.

Dieser Link gilt für Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – gilt für alle Brennstoffe.
Weitere Infos unter https://www.niedersachsen.de/energiekrise/entlastungen/informationen-zu-den-entlastungen-217107.html