Messung der Feinstaub- und Kohlenmonoxidkonzentration

Messung jetzt alle zwei Jahre verpflichtend
Bisher waren Heizungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung unter 15 kW nicht Feinstaub oder Kohlenmonoxid messungspflichtig, wenn diese mechanisch beschickt wurden. Zu den festen Brennstoffen zählen auch die Holzpellets. Von einer mechanischen Beschickung spricht man, wenn der Brennstoff automatisch zugeführt wird. Bei einem Holzpellet-Heizkessel erfolgt dieses beispielsweise über eine Förderschnecke oder eine Saugförderung.

Nach der neuen Verordnung (seit Anfang 2013) sind bereits Anlagen ab 4 kW  messpflichtig. Alle zwei Jahre muss eine Messung erfolgen. Weitere Infos in den FAQs Schonsteinfeger
Für uns hat der Schornsteinfeger Sven Holze eine solche Messung durchgeführt und dabei gleich erklärt wie das Messgerät arbeitet.

Die Messung dauert ca. eine Stunde. Dabei wird der Kessel im „quasistationären“ Zustand gemessen. Hierzu müssen folgende Zustände gegeben sein:
– Die Kesseltemperatur sollte mindestens 60°C erreicht haben und einigermaßen konstant gehalten werden
– Ausreichend viele Wärmeabnahmer (Heizkreis oder warmes Wasser) sollten aktiv sein.

Es dauert in der Regel schon 30 Minuten bis alle Voraussetzunge erfüllt sind.

In den beiden Videos wird anschaulich erklärt, wie die Messung durchgeführt wird.