… neue Verordnung: Freiheiten und Pflichten

schornsteinfegerlogo1Die neue Verordnung zur Wahl des Schornsteinfegers bringt auch Pflichten für den Hausbesitzer mit.

Seit Anfang 2013 können Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger für wiederkehrende Arbeiten wie Fegen und Messen selbst wählen. Nur die Abnahme der Feuerstätten (Heizanlangen, Kaminöfen, Schornsteine etc.) und die alle drei Jahre wiederkehrende Feuerstättenschau muss vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgen. Für jedes Haus wird eine Feuerstättenbescheid erstellt. Dieser gibt vor, wie oft gekehrt und wann gemessen werden muss.

Die Wahlfreiheit für den Schornstenfeger bringt auch die Eigenverantwortlichkeit des Hausbesitzers für die Einhaltung der im Feuerstättenbescheid vorgegeben Termine. Wer die Fristen verpasst,  muss Strafe zahlen. Weiterlesen